Letzte Aktualisierung: 26. April
Ab 12 April, befindet sich die Lombardei in der "Gelbe Zone".
Von 5 bis 22 ist es möglich, sich innerhalb der Lombardei zu bewegen sowie in andere gelbe oder weiße Gebiete hinein- und herauszuziehen, ohne den Umzug motivieren zu müssen. Es ist weiterhin verboten, am folgenden Tag von 22.00 bis 05.00 Uhr zu reisen, mit Ausnahme von Reisen, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder gesundheitlichen Gründen motiviert sind (Selbstzertifizierung erforderlich).
Achtung: Die Ein- oder Ausreise aus den als orange oder rot eingestuften Gebieten kann erfolgen, wenn: - diejenigen, die den Umzug vornehmen, im Besitz der grünen Zertifizierung sind - diejenigen, die den Umzug durchführen, dies aus nachgewiesenen Gründen der Gesundheit, Arbeit oder Notwendigkeit tun - In diesem Fall ist eine Selbstzertifizierung erforderlich.
Einzelhandelsgeschäfte sind zulässig, sofern der zwischenmenschliche Abstand von mindestens einem Meter gewährleistet ist, die Eingänge verspätet erfolgen und nicht länger als für den Kauf der Waren erforderlich in den Räumlichkeiten verbleiben.
Es gibt keine Einschränkungen für die Kategorien der verkaufsfähigen Waren.
Diese Aktivitäten werden in Übereinstimmung mit Protokollen oder Richtlinien durchgeführt, die zur Verhinderung oder Verringerung des Ansteckungsrisikos im Referenzsektor oder in ähnlichen Bereichen geeignet sind.
An Feiertagen und Tagen vor den Feiertagen bleibt die Schließung von Gewerbebetrieben innerhalb der Einkaufszentren und überdachten Märkte bestätigt, mit Ausnahme von Apotheken, Parapharmazien, Gesundheitszentren, Wäschereien und chemischen Reinigungen, Verkaufsstellen für Lebensmittel, landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkten und Tabakwaren , Zeitungshändler und Buchhandlungen.
Ab dem 26. April sind Catering-Dienstleistungen von jedem Betrieb zulässig, wobei der Verbrauch am Tisch ausschließlich im Freien und auch beim Abendessen gemäß den Fristen für die Reise (von 5 bis 22) erfolgt. Ab dem 1. Juni sind diese Aktivitäten in der gelben Zone auch in Innenräumen mit Verbrauch am Tisch von 5 bis 18 Uhr gestattet. Der Verbrauch am Tisch ist für maximal 4 Personen pro Tisch zulässig, es sei denn, alle leben zusammen.
Ab dem 26. April ist jede sportliche Aktivität im Freien, einschließlich Team- und Kontaktaktivitäten, gestattet, wobei die Nutzung der Umkleidekabinen verboten ist, sofern in den Richtlinien nichts anderes festgelegt ist.
Ab dem 26. April 2021 sind öffentlich zugängliche Shows in Theatersälen, Konzertsälen, Kinos, Live-Clubs und an anderen Orten oder Orten auch im Freien möglich. Die Shows werden ausschließlich mit vorab zugewiesenen Plätzen und unter der Bedingung durchgeführt, dass die Einhaltung der zwischenmenschlichen Distanz von mindestens einem Meter sowohl für die Zuschauer, die nicht gewöhnlich zusammenleben, als auch für das Personal gewährleistet ist.
Die zulässige Kapazität darf 50% des zulässigen Höchstbetrags nicht überschreiten, und die maximale Zuschauerzahl darf in keinem Fall 1.000 für Shows im Freien und 500 für Shows im Innenbereich für jeden einzelnen Raum überschreiten. in Übereinstimmung mit den Richtlinien durchgeführt werden, die gemäß Artikel 1 Absatz 14 des Gesetzesdekrets Nr. 33 von 2020. Für die Öffentlichkeit zugängliche Shows bleiben ausgesetzt, wenn die Einhaltung der oben genannten Bedingungen nicht gewährleistet werden kann.
Weitere Informationen zu den von der LOMBARDY REGION verabschiedeten Vorschriften finden Sie hier